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 1. Sichern der Unfallstelle

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  • Fahrzeuge an den Fahrbahnrand abstellen (wenn möglich) und Warnblinkanlage einschalten. Falls möglich (bevor die Fahrzeuge von der Unfallstelle geräumt werden) die Endstellung der unfallbeteiligten Fahrzeuge direkt nach dem Zusammenstoß fotografieren.

  • Warnweste anlegen.

  • Warndreieck in ausreichendem Abstand (Faustregel: Entfernung von 100 m zum Unfallort)  / bei einem Unfall in einer Kurve oder an einer anderen unübersichtlichen Stelle: Dreieck vor dem Sichthindernis aufstellen)

  • Notruf wählen.

  • Erste Hilfe leisten.

  • Eigenschutz geht vor, dies bedeutet, wenn es zu gefährlich für Sie ist die Unfallstelle abzusichern (z.B. auf Autobahnen ), sollten Sie sofort den Notruf und die Polizei verständigen und diese können dann die Sicherung der Unfallstelle übernehmen.

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 2. Sichern der Beweise

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  • Fotografieren Sie den Unfallort (insbesondere Bremsspuren) und die beteiligten Fahrzeuge von nah und fern.

  • Amtliche Kennzeichen sämtlicher beteiligten Fahrzeuge notieren.

  • Namen und Anschriften (d.h. Straße, Hausnummer und PLZ) der Unfallgegner notieren.

  • Versicherungsgesellschaften der Unfallgegner notieren.

  • Namen und Anschriften (d.h. Straße, Hausnummer und PLZ) von Zeugen (!) notieren.

  • Aktenzeichen der Polizei notieren.

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 2. Rechtsanwalt kontaktieren

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  • Bei einem nachweisbaren und unverschuldeten Unfall ist die Unfallabwicklung durch einen Rechtsanwalt für Sie komplett kostenlos. Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Anwaltskosten in diesem Fall von der gegnerischen Versicherung bzw, dem Versicherer des Unfallgegners getragen werden. Denken Sie daran, dass das Interesse des Versicherers des Unfallgegners deshalb darin liegt, dass Sie keinen fachkundigen Rechtsanwalt beauftragen, um möglichst wenig zahlen zu müssen.

  • Egal ob selbstverschuldet, unverschuldet, im In- oder Ausland oder Totalschaden, wichtig ist es, dass Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für eine telefonische erste Einschätzung (ggf. sogar schon an der Unfallstelle selbst) kontaktieren.

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 3. Kfz-Gutachter beauftragen (falls Sie noch keinen "eigenen" Kfz-Gutachter haben, kontaktieren Sie mich ebenfalls)

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  • Bei einem nachweisbaren und unverschuldeten Unfall ist die Beauftragung eines "eigenen" (hiermit ist nicht der Kfz-Gutachter des Versichers des Unfallgegners gemeint !) Kfz-Gutachters für Sie komplett kostenlos. Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Gutachterkosten in diesem Fall von der gegnerischen Versicherung bzw, dem Versicherer des Unfallgegners getragen werden. Denken Sie daran, dass das Interesse des Versicherers des Unfallgegners deshalb darin liegt, dass Sie keinen "eigenen" Kfz-Gutachter beauftragen, um möglichst wenig zahlen zu müssen.
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